gestellte Fragen
für schnelle Antworten.
kurz und knackig
Das fragen Sie sich zu Recht!
An dieser Stelle möchten wir Ihnen kurz und knapp ein paar Antworten auf mögliche Fragen geben.
Zögern Sie nicht, uns jederzeit zu kontaktieren, wenn Ihre Fragen an dieser Stelle nicht beantwortet werden.
Wir freuen uns auf eine Nachricht oder ein persönliches Gespräch mit Ihnen.
Zu unseren Standorten und weiteren Kontaktaufnahme geht es hier.
Der Bildungsgutschein (BG) ist ein Dokument welches die Bundesagentur für Arbeit aber auch das JobCenter an diejenigen herausgibt, bei denen sie eine Weiterbildung als Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme als sinnvoll erachtet, oder, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Der Bildungsgutschein wird vom jeweils zuständigen Arbeitsvermittler ausgehändigt.
Im Gegensatz zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), hat der Bildungsgutschein jedoch nicht ausschließlich das direkte Ziel, den Teilnehmer in eine neue Beschäftigung zu vermitteln. Ziel ist es vielmehr, dessen Qualifizierung zu erhöhen, um so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Voraussetzung für den Erhalt eines BG ist in der Regel neben der Arbeitslosigkeit, bzw. drohenden Arbeitslosigkeit, entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
Der BG muss innerhalb der darauf abgebildeten Gültigkeitsdauer eingelöst werden, sonst verfällt dieser. Sollte der Bewerber innerhalb des angegebenen Zeitraumes keine geeignete Maßnahme finden, kann gegebenenfalls ein neuer BG ausgestellt werden. In Frage kommen ausschließlich Maßnahmen die nach AZAV zertifiziert sind.
Folgende Seminare sind bei uns gemäß AZAV zertifiziert und werden über einen Bildungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert:
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 1 (AVGS 1) ist ein Dokument, welches die Bundesagentur für Arbeit an einen Arbeitssuchenden oder einen Arbeitslosen ausgibt – mit der Absicht der gezielten Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Der AVGS wird vom jeweils zuständigen Arbeitsberater ausgehändigt.
Anders als beim Bildungsgutschein (BG) ist hier der Eintritt in ein festes Beschäftigungsverhältnis erklärtes Ziel am Ende der jeweiligen Maßnahme.
Der AVGS enthält u.a. Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt sowie eine Förderzusage.
Der Gutscheininhaber kann sich mit dem Gutschein selbst einen oder mehrere als Maßnahmeträger zugelassene private Weiterbildungsunternehmen bzw. Maßnahmeträger suchen. Der Gutschein kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein. In Frage kommen ausschließlich Maßnahmen die nach AZAV zertifiziert sind.
Folgende Maßnahmen sind bei uns gemäß AZAV zertifiziert und über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert:
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem unserer Seminare (nicht Coaching!) ist ein vorangegangenes persönliches Beratungsgespräch mit uns.
Sollten Sie sich für eines unserer Seminare interessieren oder nicht sicher sein, ob Ihnen unsere Seminare in Ihrer persönlichen Situation weiterhelfen, rufen Sie uns einfach an.
Gemeinsam prüfen wir die grundsätzliche Sinnhaftigkeit telefonisch und vereinbaren ggf. anschließend ein entsprechendes Beratungsgespräch.
Ziel des Beratungsgesprächs ist einerseits ein besseres gegenseitiges Kennenlernen, andererseits ein detaillierter Austausch hinsichtlich unseres Kursangebotes, der Inhalte und Abläufe und nicht zuletzt auch die gegenseitigen Erwartungen – kurz: passen wir zueinander?
Sollten Sie sich für eine Teilnahme an einem unserer Seminare entscheiden, benötigen wir von Ihnen zwei Dinge:
1. Schulungsvertrag: Diesen erhalten Sie von uns, mit der Bitte ihn auszufüllen und uns unterschrieben zukommen zu lassen.
2. Bildungsgutschein: Erfolgt für Sie eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, benötigen wir von Ihnen das Original des Bildungsgutscheins, welches Ihnen Ihr zuständiger Arbeitsvermittler aushändigt.
Grundsätzlich sind alle unserer Seminare und Coachings durch die Bundesagentur für Arbeit förderungsfähig. Die ATV ist sowohl als Träger, als auch mit den angebotenen Seminaren nach AZAV zertifiziert. Ob im Einzelfall eine Förderung bewilligt wird, steht im Ermessen der Arbeitsagentur, bzw. des jeweilig zuständigen Beraters.
Voraussetzungen für eine Förderung mit einem Bildungsgutschein (BG) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sind u.a.:
- die Notwendigkeit, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern
- dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann
- die Notwendigkeit, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist
- dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit für mindestens 3 Jahre
- eine Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung
Unsere Teilnehmer sind sowohl Akademikerinnen und Akademiker verschiedenster Fachrichtungen als auch Fach- und Führungskräfte aus den unterschiedlichsten Branchen mit mehrjähriger Berufserfahrung.
Unsere Trainerinnen und Trainer sind Experten auf ihrem Gebiet. Neben den fachlichen Kompetenzen legen wir höchsten Wert auf Praxisnähe. Beides haben sich unsere Trainer*innen durch langjährige Erfahrung in Unternehmen oder in der Selbständigkeit angeeignet. Sie geben diese Erfahrung mit viel Empathie im Frontalunterricht, aber auch in vielen Gruppenarbeiten an unsere Teilnehmenden weiter.
Nähere Informationen zu unseren Trainerinnen und Trainern finden Sie hier.
Jobgarantien können auch wir Ihnen leider keine geben. Aber, wir können dafür garantieren, dass Ihnen unsere praxisbezogenen Seminarinhalte, durchgeführt von unseren kompetenten und erfahrenen Trainerinnen und Trainern, eine bestmögliche Weiterbildung zu Gute kommen lassen, um Ihre Chancen für eine schnelle Wiederbeschäftigung zu maximieren.
Abhängig von der Art des Seminares liegen unsere Erfolgsquoten* derzeit zwischen 60% und 85%. Die Tätigkeiten und Branchen, in denen unsere Teilnehmernden tätig werden, sind dabei so unterschiedlich und vielfältig, wie unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, klären wir diese gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
*Die Quoten beziehen sich auf unseren Beobachtungszeitraum von sechs Monaten nach Kursende. Alles was danach geschieht, wird von uns i.d. Regel nicht mehr erfasst, bzw. aktiv nachverfolgt.
Wir bieten an allen Standorten Präsenzunterricht und überregional virtuellen Unterricht an. Dabei teilt sich der Unterricht sowohl bei Präsenz als auch virtuell auf in Frontalunterricht sowie Gruppenarbeiten mit Workshop-Charakter und Präsentationen.
E-Learning und andere webgestützte Lehrmethoden sind mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Lernmethoden.
Die Unterrichtszeiten sind Mo. – Fr. von 8:30 Uhr bis 16:15 Uhr.
Jede Trainerin und jeder Trainer hat ein eigenes Skript, welches den Teilnehmern zu Beginn der jeweiligen Kurswoche zur Verfügung gestellt wird. Arbeitsblätter werden nach Bedarf individuell und themenbezogen ausgehändigt.
Zunächst einmal freuen wir uns alle mit Ihnen und drücken Ihnen dafür die Daumen.
Sollten Sie in der Vorbereitung Ihres Gesprächs noch die eine oder andere Frage haben, unterstützen wir Sie gerne.
Da die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unser aller oberstes Ziel ist, können Sie nach Absprache mit uns jederzeit vom Seminarbetrieb fern bleiben, um etwaigen Gesprächsterminen nachzukommen.
Die Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. bei Arbeitsaufnahme) ist in Absprache mit der zuständigen Agentur/dem zuständigen JobCenter jederzeit möglich.
Ansonsten (insb. bei Selbstzahlern) kann mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten zwei Monate, gekündigt werden.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Ein Seminarabbruch kann aus verschiedensten Gründen notwendig werden.
- Sie haben sich erfolgreich beworben und Ihre Arbeitsaufnahme erfolgt noch während des laufenden Seminares.
- Aufgrund einer Erkrankung.
- Sie entscheiden sich für den Abbruch des Seminars.
- Aus verschiedensten Gründen ist das Seminarziel aus unserer Sicht nicht mehr erreichbar.
zu 1. Im Fall einer Arbeitsaufnahme können Sie das Seminar selbstverständlich jederzeit abbrechen, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. In diesem Fall erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit den bis dahin absolvierten Bereichen. Im Falle einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit müssen Sie Ihren zuständigen Vermittler informieren.
zu 2. Sollte Ihnen eine Weiterführung des Seminares aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann in Absprache mit uns und Ihrem zuständigen Vermittler ein Kursabbruch vereinbart werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit den bis dahin absolvierten Themen.
zu 3. Sollten Sie sich aus persönlichen Gründen für einen Abbruch des Seminares entscheiden, sind wir – im Falle einer Förderung – verpflichtet, Ihren zuständigen Vermittler zu informieren, sofern Sie es nicht selbst getan haben.
Über die absolvierten Themen stellen wir Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus.
zu 4. Es kann aus unterschiedlichsten Gründen dazu kommen, dass das Seminarziel aus unserer Sicht nicht mehr erreichbar ist. In diesen seltenen Fällen vereinbaren wir in Absprache mit Ihnen und Ihrem zuständigen Vermittler einen Kursabbruch.
Um individuellen Situationen und Umständen Rechnung tragen zu können, behalten wir uns das Recht vor, in Einzelfällen von den oben beschriebenen Prozessen abzuweichen.
Unsere Türen stehen immer offen für Sie – wenden Sie sich gerne an uns mit Ihren Fragen rund um das Seminar und Ihre Jobsuche. Soweit es im Rahmen unseren Möglichkeiten liegt, unterstützen wir Sie jederzeit gerne zu Fragen rund um den Seminarablauf, Ihren Bewerbungen, Zeugnissen, etc.
Sie sind herzlich willkommen!
Das ATV Netzwerk ist im Verlauf der Jahre kontinuierlich gewachsen. Kontakte zu Firmen und ehemaligen Teilnehmenden bestehen auf Grund unserer langjährigen, kontinuierlichen Präsenz im Weiterbildungsmarkt. So kommt es vor, dass sich über unsere Kontakte Jobmöglichkeiten ergeben, bevor sie in einer Jobbörse publik werden. Dazu werden freie Stellen intern am Schwarzen Brett oder auch in unserer Kurskommunikation ausgehängt.
Zudem stellen sich regelmäßig ehemalige Teilnehmende mit ihren Tätigkeiten und Arbgeitgebern vor – besonders, wenn neue Kolleginnen und Kollegen gesucht werden.
Unsere Teilnehmenden, Ehemaligen, Trainer*innen und Coaches sind außerdem vernetzt über unsere Almuni-Kanäle in unseren Social Media Kanälen, so dass man auch hier Kontakte knüpfen kann und über das ein oder andere Jobangebot informiert wird.
Die Bezeichnung „Life Science“ kommt aus dem angelsächsischen Sprachraum und bedeutet übersetzt nichts anderes als „Biowissenschaften“ oder eben „Lebenswissenschaften“.
Als „Life Science“ werden heutzutage i.d.R. Forschungsrichtungen und Ausbildungsgänge bezeichnet, die sich mit Prozessen oder Strukturen von Lebewesen beschäftigen oder an denen Lebewesen beteiligt sind. Außer der Biologie umfassen sie auch verwandte Bereiche wie Medizin, Biomedizin, Biochemie, Molekularbiologie, Biophysik, Bioinformatik, Humanbiologie, sowie Agrartechnologie, Ernährungswissenschaften und Lebensmittelforschung.
Unser Seminar „Life Science Management“ ermöglicht Naturwissenschaftlern eine fundierte Zusatzqualifikation für den Einstieg in eine Karriere in typischen Life Science Branchen wie der Pharma- oder Biotechindustrie.