100% Förderung möglich
Sind Sie aktuell arbeitssuchend oder zeitnah auf der Suche nach einer neuen Anstellung? Über eine geförderte Weiterbildung bei der ATV GmbH können Sie sich fit für den Arbeitsmarkt von morgen machen und Ihre Chancen auf den Wunschjob deutlich erhöhen.
Alle Angebote der ATV (Weiterbildung und Coaching) können über einen Bildungsgutschein (BG) bzw. einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu 100% gefördert werden. Unsere Angebote sind nach der Zulassungsverordnung AZAV zertifiziert und von der Agentur für Arbeit und den Jobcentren anerkannt. Mehr zum Thema Zertifizierung finden Sie hier.
Für eine erste Orientierung zu unseren Angeboten und zu Ihren Fördermöglichkeiten bieten wir Ihnen auch die Gelegenheit, sich unverbindlich bei einem unserer monatlichen Info-Nachmittage virtuell zu informieren. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Bildungsgutschein für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende
Mit einem Bildungsgutschein können Sie Ihre berufliche Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanzieren lassen.
Es können die Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten und Kinderbetreuungskosten gefördert werden.
Sie können gefördert werden, wenn:
- Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind.
- Ihr Arbeitsvertrag ausläuft.
- Sie in Kurzarbeit beschäftigt und von Kündigung bedroht sind.
Wichtig:
- Nehmen Sie an einer geförderten Weiterbildung teil, können Sie diese jederzeit beenden, sobald Sie eine Festanstellung antreten oder sich selbständig melden.
- Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch
Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter erhalten. Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen.
Mehr zum Thema Bildungsgutschein beantragen finden Sie hier.
Wir beraten Sie.
Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgesprächs stellen wir Ihnen die Inhalte, Ziele und Abläufe unserer Weiterbildungsangebote vor und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Teilnahme an einem unserer Seminare erfolgversprechend sein kann.
Falls Sie sich für eines unserer Seminare entscheiden, können Sie bei uns schon einmal den Platz reservieren.
Im Anschluss daran beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen entsprechenden Bildungsgutschein.
Sobald Sie diesen erhalten haben, lösen Sie ihn (wichtig!) vor Seminarbeginn bei uns ein.
Die Lehrgangsgebühren werden dadurch zu 100% übernommen.
100% Förderung möglich
Sind Sie aktuell arbeitssuchend oder zeitnah auf der Suche nach einer neuen Anstellung? Über eine geförderte Weiterbildung bei der ATV GmbH können Sie sich fit für den Arbeitsmarkt von morgen machen und Ihre Chancen auf den Wunschjob deutlich erhöhen.
Alle Angebote der ATV (Weiterbildung und Coaching) können über einen Bildungsgutschein (BG) bzw. einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu 100% gefördert werden.
Unsere Angebote sind nach der Zulassungsverordnung AZAV zertifiziert und von der Agentur für Arbeit und den Jobcentren anerkannt. Mehr zum Thema Zertifizierung finden Sie hier.
Bildungsgutschein für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende
Mit einem Bildungsgutschein können Sie Ihre berufliche Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter finanzieren lassen.
Es können die Lehrgangskosten, Fahrtkosten, auswärtige Unterbringungskosten und Kinderbetreuungskosten gefördert werden.
Sie können gefördert werden, wenn:
- Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind.
- Ihr Arbeitsvertrag ausläuft.
- Sie in Kurzarbeit beschäftigt und von Kündigung bedroht sind.
Wichtig:
- Nehmen Sie an einer geförderten Weiterbildung teil, können Sie diese jederzeit beenden, sobald Sie eine Festanstellung antreten oder sich selbständig melden.
- Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch
Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter erhalten. Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen.
Mehr zum Thema Bildungsgutschein beantragen finden Sie hier.
Wir beraten Sie.
Im Rahmen eines unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgesprächs stellen wir Ihnen die Inhalte, Ziele und Abläufe unserer Weiterbildungsangebote vor und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, ob eine Teilnahme an einem unserer Seminare erfolgversprechend sein kann.
Falls Sie sich für eines unserer Seminare entscheiden, können Sie bei uns schon einmal den Platz reservieren.
Im Anschluss daran beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen entsprechenden Bildungsgutschein.
Sobald Sie diesen erhalten haben, lösen Sie ihn (wichtig!) vor Seminarbeginn bei uns ein.
Die Lehrgangsgebühren werden dadurch zu 100% übernommen.